Für die Aufnahme in die 1. Klasse ist der Schulträger zuständig. Dieser entscheidet nach dem
Einzugsgebiet der Grundschule in welcher Grundschule Ihr Kind eingeschult wird.
Grundlage für das Einzugsgebiet ist Ihre Wohnanschrift.
Für die Aufnahme in die Klassen 2 bis 6 ist die Grundschule selbst zuständig.
Pädagogisch und erzieherisch ist es natürlich am sinnvollsten, wenn Ihr Kind in seiner
Grundschule von der 1. bis zur 6. Klasse verbleibt.
Dennoch kann es einen Wechselwunsch geben und Sie fragen bei einer anderen Grundschule nach einem
Schulplatz.
Alle Grundschulen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg haben sich darauf verständigt, sich nicht gegenseitig die
Schüler*innen „wegzunehmen“ bzw. „Schulhopping“ nicht zu unterstützen.
Also, wenn Sie bei einer Grundschule in Klassenstufe XY für Ihr Kind nachfragen, ob die Schulleitung einen
freien Schulplatz hat, wird sicher die erste Frage der Schulleitung sein, warum Sie denn wechseln möchten.
Häufig werden der Schulleitung dann Probleme an der jetzigen Grundschule der Kinder geschildert.
Die Schulleitungen in Tempelhof-Schöneberg haben sich auf folgendes Verfahren geeinigt:
Die aufnehmende Grundschule fragt bei der abgebenden Grundschule nach:
-Ist das Problem bekannt?
-Gab es Gespräche mit den Klassenlehrkräften/den Fachlehrkräften/der Schulleitung etc?
-Was war das Ergebnis?
-Soll die „aufnehmende“ Grundschule ein Gespräch anbieten?
-Was ist für das Kind sinnvoll? etc.
Dieses Verfahren hat sich sehr bewährt.
Die allermeisten Probleme lassen sich an der vorhandenen Grundschule klären.
In wenigen, begründeten Einzelfällen kam es aber zu einem Schulwechsel kommen, dieser muss pädagogisch
für Ihr Kind sinnvoll sein.
Dies sind immer Einzelfallentscheidungen.
Sollten Sie mir also einen Wechselwunsch mitteilen, werde ich genau dieses Verfahren anwenden.
Schulleiter
Otte